Klimaschutz gemäß ChemKlimaschutzV –
Aktuelle EU-Vorgaben für Kälte- und Klimatechnik

Horst Zimmermann GmbH als einer der ersten Kälte- und Klimatechnik-Fachbetriebe nach § 6 der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung zertifiziert

Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan und die voll- und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) lassen die kurzwelligen Sonnenstrahlen ungehindert durch die Atmosphäre auf die Erdoberfläche treffen, die sich dadurch erwärmt. Die von der Erde zurückgestrahlte Wärmeenergie (terrestrische Strahlung) wird aber von den Treibhausgasen absorbiert. Es kommt zu einer zusätzlichen Erwärmung der Erdatmosphäre, dem sogenannten Treibhauseffekt, wenn die Konzentration dieser Treibhausgase in der Atmosphäre zu hoch ist bzw. steigt. Die Fluorkohlenwasserstoffe verursachen je nach Substanz einen 100 bis 22000 mal höheren Treibhauseffekt als Kohlendioxid. Sie spielen deshalb im Kyoto-Protokoll vom 11. Dezember 1997 zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen eine besondere Rolle. Ziel der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist es, die Emissionen der klimarelevanten fluorierten Treibhausgase zu verringern.

Arbeiten mit fluorierten Kältemitteln nur noch mit Zertifizierung und Sachkundenachweis erlaubt!

Seit 4. Juli 2009 darf laut der „F-Gase-Verordnung” („Verordnung (EG) 842 / 2006”) Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Zertifikates sind in der EG- Verordnung 303 / 2008 festgelegt. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) fordert grundsätzlich einen Sachkundenachweis. Neben der hierfür geeigneten Ausbildung ist der Nachweis dieser Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten schriftlichen und praktischen Prüfung zu führen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 50.000 EUR.

Wir sind Ihr zertifizierter Fachbetrieb
Gemäß § 6 , Abs. 1 und 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase vom 02.Juli 2008 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, Kategorie I vom 2. April 2008 ist die Horst Zimmermann GmbH berechtigt, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten durchzuführen:
  • Dichtheitskontrollen
  • Kältemittelrückgewinnung
  • Installationen
  • Instandhaltungen
  • Wartungen an allen Kälte- u. Klimaanlagen
  • Wartungen an Wärmepumpen
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter Fachkräfte gemäß ChemKlimaschutzV. Dies bedeutet für Sie: wir haben die nötige Sachkunde um alle Arbeiten in diesem Sektor durchzuführen!

Sie haben Fragen zu den neuen EU-Vorgaben für Kälte- und Klimatechnik? Wir haben die Antworten!


Kontaktieren Sie die Horst Zimmermann GmbH E-KONTAKT
Kontaktieren Sie die Horst Zimmermann GmbH Tel. (0911) 32 28 32 - 0 

    

Unternehmenszertifizierung

Unternehmenszertifizierung
gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02. Juli 2008 in Verbindung mit der EG-Verordnung 303/2008 Kategorie I

Sachkundenachweis

Sachkundenachweise
Kategorie I nach EG Verordnung Nr. 303/2008

Download Infoflyer ChemKlimaschutzV (PDF, 2,5 MB)

Auf einen Blick –
Download Infoflyer ChemKlimaschutzV (PDF, 2,5 MB)